Grazer Kajakclub Wikinger

Verleihordnung


Die Ausleihe von Material ist in der Regel Mitgliedern, die den Jahresmitgliedsbeitrag bezahlt haben, vorbehalten.

Haftungsausschluss! Der Paddelsport birgt erhebliche Risiken, besonders für unerfahrene Paddler und Paddlerinnen.

  • Körperliche Gesundheit, Sportlichkeit, gute Schwimmkenntnisse sowie dem gewählten Revier entsprechendes technisches Können sind unbedingte Voraussetzungen für den Paddelsport
  • Der Entlehner oder die Entlehnerin ist selbst dafür verantwortlich, diese Voraussetzungen mitzubringen. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass dies nicht in der Verantwortung oder gar Haftung des Vereins liegt!


Wo sehe ich, welche Boote für die Ausleihe im Vorhinein reserviert werden können, und für andere Reviere als vor Ort ausgeliehen werden können:

  • Die Reservierungen der Boote sind in folgender Onlinetabelle für Jeden, der sich dafür freischalten lässt und ein Google-Konto besitzt, ersichtlich:    
  • Die Freischaltung erfolgt durch ein E-Mail an Gernot Gstirner:  ge@gstirner.at
  • Die Nachricht sollte in etwa lauten: Freischaltung bitte für „email-adresse“ „Name“. Sodann ist die Tabelle ersichtlich:
  •   Hier


Materialentnahme, sorgsame Verwendung

  • Bei Entfernung des Boots vom Revier vor Ort (unmittelbar beim Lager): Reservierungen, nur bei Eintragung in die Online Tabelle (siehe unten) mit einem der Bootshauswarte
  • Bei Verwendung vor Ort: Ausgeliehene Ausrüstung muss vor der Entnahme ins Containerbuch (CC Weinzödl) oder ins Bootshausbuch (Stadtbootshaus) eingetragen werden.
  • Nicht über Steine ins Wasser rutschen, bei steinigem Ufer möglichst im Wasser einsteigen
  • Die Ausrüstung darf nicht an Dritte weitergegeben werden

  

Wie komme ich zu dem Boot?

  • Selbstabholung durch den Entlehner im Container in Weinzödl am Tag der vereinbarten Ausleihe.
  • Dazu hat der Entlehner die App „Airkey“ auf seinem Smartphone zu installieren. Dann sind einmaligen Kosten für die Registrierung beim externen Betreiber der App von € 15,– auf das Vereinskonto einzuzahlen. Sodann wird Reinhard Krain das Smartphone des Entlehners mit dessen Telefonnummer für das Containerschloß freischalten, zwar auf die Dauer der Mitgliedschaft des Entlehners. 
  • In der Folge wird jede Bedienung des Containerschlosses registriert. Ein Wechsel der Telefonnummer des Mitglieds ist ebenfalls zu registrieren und zwar wieder gegen Kostenersatz von € 15.

Das jeweilige Öffnen und Schließen des Containers in Weinzödl hierfür erfolgt mit der Smartphone-App AirKey (Android/Apple)
Die Entnahme des Leihguts ist in das Bootshausbuch im Container einzutragen.
Wenn ein Material bei der Entlehnung beschädigt vorgefunden wird, ist dies nach Möglichkeit zu fotographieren, ins Bootshausbuch einzutragen und sogleich einem der Verleihwarte zu melden.

Wie kann ich mir ein Boot für andere Reviere als unmittelbar vor Ort reservieren oder ausleihen?

·        Die Entlehnung erfolgt durch telefonische Vorausvereinbarung mit einer der beiden Verleihwarte:

·        Reinhard Krain Tel: 0664/888-768-26

·        oder

·        Gernot Gstirner Tel: 0650/38-110-55

·        Betreffend Paddel kann der Verleihwart nach eigenem Ermessen entscheiden, ob dem Entlehner je nach den Umständen anstelle eines gewünschten Carbon-Paddels ein stabileres Alupaddel verliehen wird.

·        Bezahlung: Überweisung der eventuell fälligen Verleihgebühr im Voraus auf das Vereinskonto:

·         Grazer Kajakclub Wikinger


Maximale Fristen für die Vorausreservierung von Material:

Für ausgeschriebene Vereinsfahrten können Boote und Material sogleich nach der Anmeldung des Mitglieds zur Vereinsausfahrt reserviert werden.

 Für private Ausfahrten von Vereinsmitgliedern:
1.1. Für Termine zugleich mit einer Vereinsausfahrt oder einem Vereins-Schnupperkurs laut Jahreskalender oder bereits konkret ausgeschrieben, kann ab 20:15 Uhr des vorletzten Tages vor der Vereinsveranstaltung entlehnt werden. Zuvor sind Vorreservierungen von weniger begehrten Booten unter dem Vorbehalt möglich, dass bei Bedarf für die Vereinsausfahrt dieser Bedarf vorgezogen wird, sodass der private Entlehner diesfalls ein anderes Boot entlehnen muss.

2. Für die übrigen Zeiten kann normalerweise bis zu 3 Wochen im Voraus entlehnt werden. Für Mehrtagesfahrten ist dies unter Vorbehalt auch früher möglich – dies wäre telefonisch mit einem Verleihwart abzuklären. Nichtmitglieder können idR. maximal 2 Wochen vor dem Termin entlehnen.

Materialrückgabe

Selbstrückgabe in den Container oder das Stadtbootshaus spätestens bis 24 Uhr des letzten Tages der Entlehnzeit. Die Rückgabe des Leihguts ist wieder in das Bootshausbuch einzutragen.

  • Gummiseile und Seilzüge der Steueranlage von Prijonbooten sind beim Einlagern zu entspannen, Neoprendeckel abzunehmen, um Trocknung zu ermöglichen
  • Bei Salzwasserausfahrten ist die Ausrüstung von Sand und Salz zu reinigen und mit Süßwasser abzuspülen
  • Gummiseile sind beim Einlagern zu entspannen, Neoprendeckel abzunehmen, um Trocknung zu ermöglichen


 Material vom Stadtbootshaus: Beim Stadtbootshaus stehen für die Reinigung des Leihmaterials Bootsböcke, Schwämme und Putztücher zur Verfügung.

Die entlehnten Boote sind nach Gebrauch auf die Bootsböcke zu legen, außen feucht abzuwischen, der Schmutzrand an der Wasserlinie ist zu entfernen, und insbes. die Sitzluke ist von Unrat zu reinigen.

  • Die Schwämme befinden sich in manchen Booten (in den Sitzluken, damit sie trocknen können), die Putztücher befinden sich im vorderen Teil des Bootslagerraums (beim Eingang), entweder zum Trocknen aufgehängt, oder in einer Box in der Stellage, die Bootsböcke des GKC sind ebenfalls im vorderen Teil des Bootslagers gelagert. Dorthin ist das Putzzeug auch zurückzustellen.

Rückgabe bei Salzwasserausfahrten:

Diesfalls  ist die Ausrüstung auch bei den Containern Weinzödl von Sand und Salz zu reinigen und mit Süßwasser abzuspülen

Schäden, Kaution

  • Wenn ein Material (zB. versehentlich) während der Entlehnzeit beschädigt wird, ist dies spätestens bei Rückgabe des Materials einem der Verleihwarte zu melden und ins Bootshausbuch einzutragen. Der Verein hat nach den Regeln des Schadenersatzrechts Anspruch auf Entschädigung. Also Anspruch auf Reparatur und bei Totalschaden Anspruch auf Zeitwertentschädigung, außer bei nachweislich unverschuldeter Beschädigung. Der Entlehner haftet auch für die Beschädigung durch andere Personen während der Verleihzeit, wenn ihn ein Verschulden trifft

Verleih an Nichtmitglieder:

1. Im Rahmen von „Schnuppertagen“, die über die homepage oder über die facebook-Seite des Vereins ausgeschrieben werden.

2. an bestimmte professionelle Kanuten für Kurse zu marktgerechten Preisen.

Bei grober oder mehrmaliger Verletzung der Verleihordnung kann der Betreffende vom Verleih gesperrt werden und zwar auf Zeit oder auf Dauer.