Allgemeine Bediengungen für den Verleih von Vereinsbooten

Grundsätzlichen Fragen rund um den Verleih

Wo sehe ich welche Boote ausgeborgt werden können

Die Reservierungen der Boote sind in folgender Onlinetabelle für Jeden, der sich dafür freischalten lässt und ein Google-Konto besitzt, ersichtlich:    

Die Freischaltung erfolgt durch ein E-Mail an Gernot Gstirner:  ge@gstirner.at

Die Nachricht sollte in etwa lauten: Freischaltung bitte für „email-adresse“ „Name“. Sodann ist die Tabelle ersichtlich:

           Hier

(Fachkundige und kostenfreie Angebote zu einer einfachen Verbesserung des Systems werden angenommen.)

  

Wie komme ich zu dem Boot?

Selbstabholung durch den Entlehner im Container in Weinzödl am Tag der vereinbarten Ausleihe.
Das jeweilige Öffnen und Schließen des Containers in Weinzödl hierfür erfolgt mit der Smartphone-App AirKey (Android/Apple)
Die Entnahme des Leihguts ist in das Bootshausbuch im Container einzutragen.
Wenn ein Material bei der Entlehnung beschädigt vorgefunden wird, ist dies und nach Möglichkeit zu fotographieren, ins Bootshausbuch einzutragen und sogleich einem der Verleihwarte zu melden.

Wie kann ich mir ein Boot ausleihen

Die Entlehnung erfolgt durch telefonische Vorausvereinbarung mit einer der beiden Verleihwarte:

Reinhard Krain Tel: 0664/888-768-26

oder

Gernot Gstirner Tel: 0650/38-110-55

Betreffend Paddel kann der Verleihwart nach eigenem Ermessen entscheiden, ob dem Entlehner je nach den Umständen anstelle eines gewünschten Carbon-Paddels ein stabileres Alupaddel verliehen wird.

Bezahlung:

Überweisung der eventuell fälligen Verleihgebühr im Voraus auf das Vereinskonto:

Grazer Kajakclub Wikinger

Rückgabe:

Selbstrückgabe in den Container spätestens bis 24 Uhr des letzten Tages der Entlehnzeit. Die Rückgabe des Leihguts ist wieder in das Bootshausbuch einzutragen.
Gummiseile beim Einlagern entspannen, Neopren- und Gummideckel abnehmen um die Trocknung des Bootsinneren zu ermöglichen
Die Ausrüstung ist von Schmutz und Sand reinigen – in jedem Boot befindet sich ein Schwamm. Nach dem Gebrauch im Meer ist das Boot/die Ausrüstung auch von Salz zu reinigen: mit Süßwasser abspülen!
Bei grober oder mehrmaliger Verletzung der Verleihordnung kann der Betreffende vom Verleih gesperrt werden und zwar vom Obmann bis zu einem Monat und für länger vom Vorstand.

Maximale Verleihfristen:

Für ausgeschriebene Vereinsfahrten können Boote und Material sogleich nach der Anmeldung des Mitglieds zur Vereinsausfahrt entlehnt werden (reserviert).
Für private Ausfahrten von Vereinsmitgliedern:
1.1. Für Termine zugleich mit einer Vereinsausfahrt oder einem Vereins-Schnupperkurs laut Jahreskalender oder bereits konkret ausgeschrieben, kann ab 20:15 Uhr des vorletzten Tages vor der Vereinsveranstaltung entlehnt werden. Zuvor sind Vorreservierungen von weniger begehrten Booten unter dem Vorbehalt möglich, dass bei Bedarf für die Vereinsausfahrt dieser Bedarf vorgezogen wird, sodass der private Entlehner diesfalls ein anderes Boot entlehnen muss.

.2. Für die übrigen Zeiten kann normalerweise bis zu 3 Wochen im Voraus entlehnt werden. Ausnahmsweise ist dies auch früher möglich – dies wäre telefonisch mit einem Verleihwart abzuklären. Nichtmitglieder können idR. maximal 2 Wochen vor dem Termin entlehnen.

Weiters ist zubeachten:

Wenn ein Material (zB. versehentlich) während der Entlehnzeit beschädigt wird, ist dies spätestens bei Rückgabe des Materials einem der Verleihwarte zu melden und ins Bootshausbuch einzutragen. Der Verein hat nach den Regeln des Schadenersatzrechts Anspruch auf Entschädigung. Also Anspruch auf Reparatur und bei Totalschaden Anspruch auf Zeitwertentschädigung, außer bei nachweislich unverschuldeter Beschädigung. Der Entlehner haftet auch für die Beschädigung durch andere Personen während der Verleihzeit.
Haftungsausschluss: Der Paddelsport birgt erhebliche Risiken, besonders für unerfahrene PaddlerInnen. Die Entlehner müssen selbst beurteilen, dass sie über das entsprechende Können und Erfahrung, Fitness und Schwimmkenntnisse verfügen oder sie müssen unter Anleitung paddeln.

 

Verleih an Nichtmitglieder:

Im Rahmen von „Schnuppertagen“, die über die facebook-Seite des Vereins ausgeschrieben werden bzw. an bestimmte professionelle Kanuten für Kurse zu marktgerechten Preisen.

Fußnoten:

insofern diese den Jahresmitgliedsbeitrag bezahlt haben.

Die App Airkey hat der Entlehner zuvor auf seinem
Smartphone zu installieren. Das Smartphone des Entlehners ist mit der
Telefonnummer einmalig auf Dauer für das Containerschloß freizuschalten, und
zwar von Reinhard Krain oder Stefan Mittermayr gegen Bezahlung der einmaligen Kosten
der Applikation von € 15,–. Jede Bedienung des Containerschlosses wird
grundsätzlich registriert.Die Freischaltung gilt für die Dauer der Verwendung
derselben Telefonnummer durch das Vereinsmitglied.